Posted by on Okt 23, 2014 in ALLES, NEWS, PRESSESPIEGEL |

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Blickpunkt: Film berichtet über uns und veröffentlicht einen offenen Brief.

Pro Quote Regie bezieht Stellung

In einem Offenen Brief, der Blickpunkt: Film exklusiv vorliegt, untermauern die Initiatoren von Pro Quote Regie ihr Anliegen – unter anderem mit neuen Zahlen, die der Bundesverband Regie erhoben hat. So hat der BVR Sendedaten in der Primetime bei ARD und ZDF zwischen 18 und 24 Uhr im Zeitraum 2010 bis 2013 ausgewertet und kommt zu folgendem Ergebnis: Gerade einmal elf Prozent der Sendeminuten im fiktionalen Bereich wurden von Regisseurinnen inszeniert und 89 Prozent von Regisseuren. Ausführlich wird der BVR die Zahlen im Rahmen der Verleihung des Regiepreises Metropolis am 9. November in München vorstellen.

Diese neue Erhebung ist Wasser auf die Mühlen der Initiative, die für Chancengleichheit bei der Vergabe von Regieaufträgen und Fördermitteln kämpft. Mit dem Offenen Brief will man sich nun nicht zuletzt an jene wenden, die sich im Rahmen einer kürzlich durchgeführten Umfrage auf www.blickpunktfilm.de noch nicht mit dem Anliegen von Pro Quote Regie solidarisieren wollten und der Ansicht sind, dass Förderentscheidungen nicht gemäß einer Quote fallen dürften, sondern sich am jeweiligen Projekt orientieren sollten.

So heißt es in dem Schreiben u.a.: „Die Gegner empfinden die Quote meist nicht als ein politisches Instrument für mehr Gerechtigkeit, sondern als bevormundende Regulierungsmaßnahme. Und das im kreativen Bereich, wo doch die Freiheit der Kunst nicht beschnitten werden darf. Dabei vergessen sie völlig, dass die Filmförderung an sich und die Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender durch die Gebühren Marktregulierungen auf der Basis politischer Vorgaben sind. Sie dienen entweder zur Förderung der Kulturlandschaft oder zur Stärkung von Wirtschaftsstandorten. Deshalb sind Filmförderungen und öffentlich-rechtliche Sender durch ihren gesetzlichen Auftrag, den sie zu erfüllen haben, genau der richtige Hebel, um mit einer Quote die stillschweigende Benachteiligung von Regisseurinnen auszugleichen. Durch das Grundgesetz sind Frauen und Männer nicht nur gleichgestellt, sondern der Staat verpflichtet sich in Artikel 3 ‚auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken.‘ Und gerade bei der Vergabe von öffentlichen Geldern muss der Staat seinem Auftrag gerecht werden.“

Kürzer gefasst lautet das Fazit von Pro Quote Regie: „Ja, es stimmt: Die Kunst braucht Freiheit und lässt sich nicht durch eine Quote regeln! Aber die Quote schafft die Voraussetzungen für einen faireren Wettbewerb, damit Kunst sich entfalten kann.“

Quelle: Blickpunkt:Film

Der Offene Brief im Wortlaut:

Warum eine Frauenquote allen nützt

Vor einer Woche ist unsere Initiative PRO QUOTE REGIE an die Öffentlichkeit gegangen. Die Reaktionen auf unsere Forderungen nach einer Quote, der paritätischen Besetzung der Gremien und einer umfassenden Studie zeigen, dass die Branche offen für unser Anliegen ist. Die von uns vorgelegten Zahlen belegen eine eklatante Schieflage. In den letzten zehn Jahren haben die Filmhochschulen durchschnittlich 42% Regisseurinnen ausgebildet, und dennoch werden 85% der Regieaufträge an Männer vergeben.

Ganz aktuell hat der Bundesverband Regie (BVR) Sendedaten in der Primetime bei ARD und ZDF zwischen 18.00 und 24.00 Uhr im Zeitraum 2010 bis 2013 ausgewertet und kommt zu folgendem Ergebnis: 11% der Sendeminuten im fiktionalen Bereich wurden von Regisseurinnen inszeniert und 89% von Regisseuren. Veröffentlicht werden diese Zahlen im Diversitätsbericht des Verbandes am 9.11.14. (Siehe Hinweis am Ende des Artikels).

Unsere bisherigen Gespräche mit Vertretern der Politik und der Filmförderungen zeigen, dass alle einen dringenden Handlungsbedarf sehen. Denn es ist nicht im Interesse unserer vielfältigen Gesellschaft, die zur Hälfte aus Frauen besteht, dass sich Pluralität und Diversität nicht auf dem Bildschirm und auf der Leinwand spiegeln.

Dennoch scheint die Hälfte der von Blickpunkt Film Befragten unsicher zu sein, ob die Quote das richtige Mittel ist, um diesen Missstand zu beheben. Sie fragen sich, ob nicht nur die Qualität des jeweiligen Stoffes entscheiden sollte? Denn wie soll man Kunst durch eine Quote regeln?

Jeder, der in Förderentscheidungen involviert ist, weiß: außer dem Stoff selbst spielen noch andere Faktoren eine maßgebliche Rolle. Es ist ein ganzes Paket, über das entschieden wird: welcher Verleih ist im Boot und wieviel ist er bereit zu investieren? Welches Portfolio hat der Produzent, die Produzentin? Gibt es eine Fernsehbeteiligung? Wie renommiert ist die Besetzung? Da Regisseurinnen bei der Einschätzung eines Projektes häufig von Anfang an in den Arthouse- und Low-Budget-Bereich verwiesen werden, gehen sie von vornherein mit schlechteren Startbedingungen ins Rennen um die Fördertöpfe.

Das wird besonders deutlich beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF), der die meisten Gelder verteilen kann. Von den rund 62 Millionen Euro, die 2013 vergeben wurden, flossen nur knapp 6 Millionen Euro an Filme, bei denen Frauen Regie führten. Hier potenziert das Prinzip der automatischen Förderung die Ungleichbehandlung von Regisseurinnen. Und diese Kette setzt sich fort: ein größeres Budget bedeutet größere Chancen auf Erfolg an der Kinokasse. Eine erfolgreiche Kinoauswertung bedeutet wiederum Referenzmittel der FFA für das nächste Projekt.

Die Gegner empfinden die Quote meist nicht als ein politisches Instrument für mehr Gerechtigkeit, sondern als bevormundende Regulierungsmaßnahme. Und das im kreativen Bereich, wo doch die Freiheit der Kunst nicht beschnitten werden darf. Dabei vergessen sie völlig, dass die Filmförderung an sich und die Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender durch die Gebühren Marktregulierungen auf der Basis politischer Vorgaben sind. Sie dienen entweder zur Förderung der Kulturlandschaft oder zur Stärkung von Wirtschaftsstandorten. Deshalb sind Filmförderungen und öffentlich-rechtliche Sender durch ihren gesetzlichen Auftrag, den sie zu erfüllen haben, genau der richtige Hebel, um mit einer Quote die stillschweigende Benachteiligung von Regisseurinnen auszugleichen. Durch das Grundgesetz sind Frauen und Männer nicht nur gleichgestellt, sondern der Staat verpflichtet sich in Artikel 3 „auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken.“ Und gerade bei der Vergabe von öffentlichen Geldern muss der Staat seinem Auftrag gerecht werden.

Wer gegen die Quote ist, weil er sie als Regulierungsmaßnahem ablehnt, muss konsequenterweise auch gegen die Filmförderung an sich und gegen die Finanzierung des Fernsehens durch Gebühren sein.

Niemand möchte Produzentinnen und Produzenten vorschreiben, ob sie mit einer Regisseurin oder einem Regisseur arbeiten. Wenn wir aber davon ausgehen, dass Talente bei Frauen und Männern gleichermaßen verteilt sind, wird durch einen wirtschaftlichen Anreiz der Blick auf jene gerichtet, die möglicherweise sonst im Verborgenen bleiben. Und von einer größeren Auswahl profitieren alle. Auch die Männer, denn sie wollen genauso wie die Frauen Ihrer Qualitäten wegen arbeiten und nicht wegen einer verdeckten geschlechterspezifischen Bevorzugung.

Ja, es stimmt: Die Kunst braucht Freiheit und lässt sich nicht durch eine Quote regeln! Aber die Quote schafft die Voraussetzungen für einen faireren Wettbewerb, damit Kunst sich entfalten kann.

Hinweis: Der vollständige Bericht wird im Rahmen des Deutschen Regiepreises Metropolis am 9.11.2014 um 11.00 Uhr in der Hochschule für Fernsehen und Film in München vorgestellt. Gäste vom Schwedischen Filminstitut und von Directors UK werden auf der Veranstaltung anwesend sein.

Von Barbara Rohm für PRO QUOTE REGIE, ein Zusammenschluss von Regisseurinnen in Deutschland.