Posted by on Okt 19, 2017 in FORUM, NEWS |

 

Forderungskatalog

zur Geschlechtergerechtigkeit in der Film- und Medienbranche

 

forderungskatalog-skizze©Christiane Büchner

 

PRÄAMBEL
In der deutschen Film- und Fernsehbranche arbeiten in den meisten kreativen Schlüsselpositionen mehr Männer als Frauen, zu dem Schluss kommen die FFA Studie Gender und Film und die Studie von ARD und ZDF aus dem Jahr 2017. So führen z.B. in nur 22% aller Kinofilme Frauen Regie, bei den TV-Filmen liegt die Regie – Quote von Frauen sogar nur bei 14%. Dem gegenüber stehen 44% Regie-Absolventinnen an den Filmhochschulen. Ähnlich sehen die Verhältnisse im Bereich Drehbuch (48% Absolventinnen gegenüber 23% Autorinnen Kinofilm und 23% Autorinnen TV-Film) und Produktion aus (40% Absolventinnen gegenüber 14 % Produktion Kino und 32% Produktion TV). Auch vor der Kamera kommen Frauen weniger vor als Männer. Folglich existieren branchenkulturelle Barrieren, die sich stärker auf die Berufschancen von Frauen auswirken.

Im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland fordern wir für die Film- und Medienbranche, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

 

1. Quote
Die öffentlichen Filmförderungen sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollen ihre Budgets bzw. Aufträge mit einer Quote von mindestens 40% und langfristig 50% an Projekte mit Frauen in folgenden kreativen Schlüsselpositionen vergeben: Drehbuch, Regie, Produktion. Die vorgeschlagene Soll-Bestimmung ist verbindlich, lässt aber in begründeten Fällen Abweichungen zu. Diese müssen öffentlich transparent nachvollziehbar begründet werden.

 

2. Weitere Steuerungs-Instrumente
Die Filmförderungen sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind verpflichtet, Strategien und Instrumente zu entwickeln, um den Anteil der Einreichungen von Frauen zu erhöhen.
Das gilt besonders für den Bereich der Spiel- und Dokumentarfilme mit mittlerem (2-5 Mio. €) und hohem (über 5 Mio. €) Budget.

Die dazu notwendigen Schritte werden gemeinsam erarbeitet. Denkbar ist neben der Quote z.B. ein Punktesystem, wie es beim österreichischen Filminstitut praktiziert wird: Wer Frauen als „Head of Departments“ der unterschiedlichen Gewerke besetzt, kann Punkte sammeln, die beim nächsten Filmprojekt bis zu 30.000€ zusätzlicher Förderung wert sein können.
Grundsätzlich ist es hierbei sinnvoll und hilfreich, die Fördersituation in anderen europäischen Ländern zu betrachten.

 

3. Gendermonitoring
Jede Filmförderinstitution sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind verpflichtet, nach jeder Kommissionssitzung oder Intendant*innenentscheidung folgende Informationen zu veröffentlichen:

  • Anzahl der eingereichten und der geförderten Projekte mit Angabe des Geschlechts der beteiligten Filmschaffenden
  • beantragte und bewilligte Fördersummen, bzw. Produktionssummen
  • Die Kriterien, nach denen Förderentscheidungen und Aufträge vergeben werden, sind transparent zu machen (z.B. durch schriftliche Stellungnahmen)
  • Anteil an weiblich und männlich besetzten Rollen und Aufteilung des GesamtBudgets der Schauspielgagen zwischen Schauspieler*innen

Ein entsprechender Jahresbericht soll zeitnah zum neuen Jahr veröffentlicht werden.

 

4. Gendergerechtigkeit bei den Gewerken
Die Filmförderungen sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind verpflichtet, neben der Erhöhung des Frauenanteils bei den Regieaufträgen darauf zu achten, dass auch in den übrigen Gewerken der Frauenanteil gesteigert wird (z.B. Produktion, Buch, Kamera, Ton, Schnitt, Masken-, Kostüm-und Szenenbild, Filmmusik und Cast).

 

5. Geschlechtergerechte Besetzung der Gremien
Jede Filmförderinstitution sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind verpflichtet, ihre Aufsichts- und Beratungsgremien geschlechtergerecht 50:50 zu besetzen.
Die Besetzung der Rundfunkräte sollte außerdem die gesellschaftlich relevanten Verbände und Gruppierungen spiegeln. Die geschlechtergerechte Besetzung des Rundfunkrates und aller Gremien muss im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden.

 

6. Gleichstellungsbeauftragte für Gremien der Filmförderungen und für die Auftragsvergabe in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
Die Filmförderungen sowie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu installieren, um den Ausbau und die Einhaltung von Gendergerechtigkeit bei der Filmfinanzierung und der Verteilung von Arbeitsaufträgen für TV-Filme und Serien zu beobachten, zu unterstützen und zu beraten.

 

7. Sicherung des Filmerbes von Frauen – Überarbeitung der 500er-Liste
Seit 2012 wird das deutsche Filmerbe ansatzweise digital gesichert.
Die sogenannte „500er-Liste“ der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme des Deutschen Kinematheksverbundes enthält Titel von wichtigen deutschen Filmen, die zur Digitalisierung anstehen. Die Anzahl der Filme von Frauen ist dabei vergleichsweise (ca. 30 Regisseur*innen mit rund 50 Filmen) gering und entspricht nicht ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung. So werden z.B. die Filme von Regisseurinnen aus den Aufbruchsjahren des deutschen Kinos der 1960er und 1970er Jahre kaum berücksichtigt. Ihre Werke müssen auf die Listen des zu sichernden Filmerbes gesetzt werden, damit sie sowohl dem breiten Publikum als auch den Filmstudent*innen zugänglich sind.
Die Kriterien für die Digitalisierung eines Films müssen transparent gemacht werden.

 


 

Erstunterzeichner*innen:

Petra Hoffmann, Autorin, Regisseurin, Produzentin
Vorstandsmitglied Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)

Susanne Foidl, Schnittmeisterin
Gleichstellungsbeauftragte der Filmuniversität Babelsberg, Babelsberger Salon

Julia Beerhold, Schauspielerin,
Vorstandsmitglied Bundesverband Schauspiel (BFFS)

Petra L. Schmitz, Leiterin dfi-Dokumentarfilminitiative im Filmbüro NW

Gudrun Lehmann, Musikerin, Komponistin, Kulturmanagerin
Film Sound Hamburg, WIFTG

Silke Johanna Räbiger, Festivalleiterin
Internationales Frauenfilmfestival Dortmund | Köln e.V.

Christiane Büchner, Regisseurin
LaDOC Frauen – Film – Netzwerk Köln

Barbara Teufel, Regisseurin, Drehbuchautorin
Pro Quote Regie – Zusammenschluss von Regisseurinnen in Deutschland

Cornelia Köhler, Autorin
Vorstandsmitglied Women in Film and Television Germany (WIFT Germany)

Stephanie Hardt, Bildgestalterin
Professorin an der ifs, internationale filmschule köln

Birgit Guðjónsdóttir, Bildgestalterin (bvk)
Professorin an der Hochschule für Film und Fernsehen, Konrad Wolf‘ Potsdam-Babelsberg

Elfriede Schmitt, Kulturmanagerin
Projektleitung LaDOC Lectures, Köln

 


 

Kontakt:

Int. Frauenfilmfestival Dortmund | Köln
Silke J. Räbiger
c/o Kulturbüro Stadt Dortmund
Küpferstraße 3
44122 Dortmund
www.frauenfilmfestival.eu